Facto Financial Services AG- Aus die Maus
Keine Meldung die den Kunden des Unternehmens Facto Financial Services AG aus München wirklich „Jubelstürme“ hervorrufen wird, denn die nun erfolgte Insolvenzeröffnung kann natürlich bedeuten, dass der Insolvenzverwalter zunächst einmal, die angemeldete Forderung bestreiten wird, da er ja auch Masse für das nun laufende Verfahren benötigt.
In der Konsequenz bedeutet das aber auch, das man als betroffener Kunde des Unternehmens, sich eigentlich bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Rechtsrat einholen sollte, denn schon bei der Anmeldung der Forderung zur Gläubigertabelle kann natürlich schon der eine oder andere „Fehler“ passieren, so Rechtsanwalt Marc Ellerbrock aus Markdorf von der Rechtsanwaltskanzlei bemk.
Wir waren eigentlich davon ausgegangen, dass es eine Weiterführung der Facto Financial Services AG geben wird, da der Hauptgläubiger, aus unserer Sicht, ein fundamentales Interesse gehabt haben sollte das Unternehmen weiterzuführen.
Warum man sich jetzt mit dem Hauptgläubiger nicht auf eine Weiterführung des Unternehmen Facto Financial Services AG einigen konnte, erfährt man leider aus der Veröffentlichung des Unternehmens Facto Financial Services AG nicht.
Möglich das die Zeit für eine Einigung zu kurz war.
Unseren Informationen nach, war das Unternehmen Star Fund mit Sitz in Luxemburg, der Hauptgläubiger des Unternehmens, da das Unternehmen wohl das „working-capital“ für das Unternehmen Facto FS zur Verfügung gestellt hatte. Das Unternehmen Starfund verfügt unseren Recherchen nach über eine eigene Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz um die gleichen Geschäfte durchzuführen, wie das nun in Insolvenz befindliche Unternehmen.
Betroffen sein könnten über 30.000 Verträge die dem Unternehmen Facto FS zugeführt wurden über Vermittler. In wie weit die Vermittler denn in eine mögliche Beraterhaftung „hinein rutschen“ könnten, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Auch wie hoch ein möglicher Gesamtschaden sein wird/könnte lässt sich im jetzigen Stadium des Verfahrens noch nicht sagen.
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